Die Einigungsstelle
Eine Einigungsstelle ist ein innerbetriebliches Schlichtungsgremium, das eingesetzt wird, wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat in bestimmten mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten nicht einigen können. Sie besteht in der Regel aus einem neutralen Vorsitzenden und einer gleichen Anzahl von Beisitzern auf Seiten des Arbeitgebers und des Betriebsrats.
Die Einigungsstelle trifft dann eine verbindliche Entscheidung, um den Konflikt zu lösen. Sie dient also als wichtiges Instrument zur Sicherung der betrieblichen Mitbestimmung und zur Vermeidung von Eskalationen.
Allgemeines
Die Einigungsstelle ist ein in § 76 BetrVG festgelegtes Gremium, das immer dann zusammentritt, wenn es Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat gibt.
Eine Einigungsstelle kann auf freiwilliger Basis zusammentreten oder sie wird auf Antrag einer Partei vom Arbeitsgericht eingesetzt. Letzteres gilt insbesondere bei Themen, die der zwingenden Mitbestimmung durch den Betriebsrat unterliegen. Die Mitbestimmung richtet sich hier insbesondere nach § 87 BetrVG. Darüber hinaus kann auch ein geltender Tarifvertrag die Zuständigkeit einer Einigungsstelle bestimmen.
Auch wenn es notwendig ist, die Einigungsstelle gerichtlich einsetzen zu lassen, können wir Sie bei dem Verfahren nach § 100 ArbGG unterstützen.
Die Einigungsstelle trifft Entscheidungen zum jeweiligen Regelungsgegenstand. Sie verfolgt das Ziel einer einvernehmlichen Einigung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat. Kommt eine solche Einigung nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle durch Abstimmung mit einem sogenannten Spruch. Das Ergebnis der Einigungsstelle ist in bestimmten Fällen für beide Parteien bindend, § 76 Abs. 5 BetrVG.
Als Beisitzer kommen zumeist die Beteiligten selbst, also Mitglieder des Betriebsrats und der Arbeitgeberseite in Betracht. Es können jedoch auch externe Beisitzer beschlossen werden, darunter zumeist Sachverständige oder Rechtsanwälte. Die Einbeziehung von Sachverständigen kann je nach Regelungsgegenstand sehr hilfreich sein und die Arbeit der Einigungsstelle zu unterstützen.